Pflegeberatung

Pflegeberatungseinsätze § 37,3 SGB XI

Für Pflegegeld-Bezieher (§ 37 Abs. 3 SGB XI):

  • Pflegegrade 2 und 3: Halbjährlich (alle 6 Monate)
  • Pflegegrade 4 und 5: Vierteljährlich (alle 3 Monate)
  • Pflegegrad 1: Auch mit Pflegegrad 1 haben Sie 1x im Jahr Anspruch auf eine Beratung. Wir beraten Sie gerne.

Wichtig:

  • Diese Termine sind entscheidend, da ein Versäumen zur Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes führen kann.
  • Die Organisation übernehmen wir für Sie. Wir rufen Sie an und vereinbaren regelmäßig die erforderlichen Termine.
  • Sie sind Pflegegeldempfänger/in und haben noch keinen geeigneten Pflegedienst, sind wir für Sie da.

Für Sachleistungs-Bezieher (ambulanter Pflegedienst):

  • Der Einsatz ist freiwillig (bis zu zweimal pro Jahr), aber empfehlenswert, um sich über Leistungen zu informieren.

Zusammenhang mit Änderungen ab 1.7.25:

  • Ab dem 1. Juli 2025 tritt das gemeinsame Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Kraft, welches die Finanzierung vereinfacht. Der gemeinsame Jahresbetrag von 3539,00 € steht insgesamt für beide Leistungsarten zur Verfügung. Die Häufigkeit der Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI bleibt davon jedoch unberührt.

Tagesbetreuung

Sie haben Interesse an einer Tagespflege? Hier finden Sie weitere Informationen.

Kosten

Wir sind von allen Kassen zugelassen. Wir beraten Sie gerne unverbindlich über die möglichen Kostenübernahmen durch die Kranken- und/oder Pflegekassen. zur Preisliste

Arbeiten bei AIW

Zur Versorgung unserer Patienten in Öhringen und Umgebung suchen wir 3-jährige examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Altenpfleger und Altenpflegehelfer.